2010-06-082020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920100340-8469https://orlis.difu.de/handle/difu/271363Um den Schutzauftrag für die öffentliche und freie Jugendhilfe zu konkretisieren und Verfahrensstandards in der Reaktion auf Fälle von Kindeswohlgefährdung festzulegen, wurde zum 1. Oktober 2005 im Rahmen des Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) der Paragraph 8a SGB VIII eingeführt. In diesem Rahmen wurde als neue rechtliche Figur die "insoweit erfahrene Fachkraft nach Paragraph 8a SGB VIII" (auch Kinderschutzfachkraft nach Paragraph 8a SGB VIII) eingeführt. Die Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, die Rolle und den Auftrag dieses neuen Akteurs im Kinderschutz fachlich auszugestalten. Das Institut für soziale Arbeit und der Landesverband NRW des Deutschen Kinderschutzbundes haben daher die Empfehlungen erarbeitet, die in diesem Beitrag vorgestellt werden.Der Schutzauftrag. Überlegungen des Instituts für soziale Arbeit e.V., des DKSB Landesverbandes NRW/ Bildungsakademie BiS zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft.ZeitschriftenaufsatzDR17384SozialarbeitJugendhilfeSchutzKindKinderschutzSchutzauftragUmsetzungRisikobewertungQualifikationFachkraftAufgabenbereichEmpfehlung