Holldorf, Cornelia2011-04-062020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920111861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/272219Mit seinem Beschluss v. 21.07.2010 zu dem Az 1 BVR 420/09 überraschte das BVerfG auch die Fachwelt: Es erklärte die Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB insoweit als mit der Verfassung nicht vereinbar, als der Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes ohne die Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und diesen Ausschluss auch nicht gerichtlich überprüfen lassen kann. Die Entscheidung wird enthusiastisch als Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung der Väterrechte und Gleichberechtigung nicht ehelich geborener Kinder mit den ehelich geborenen Kindern gefeiert. Nachdem sich die erste Euphorie gelegt hat, fragt man sich, wie revolutionär das BVerfG tatsächlich war.Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Wie revolutionär ist der Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010?ZeitschriftenaufsatzDR18186GesetzgebungFamilieKindRechtsprechungSorgerechtVaterNichtehelichkeitBundesverfassungsgerichtElternrechtKinderrecht