Jung-Pätzold, Uwe2011-09-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920091612-1864https://orlis.difu.de/handle/difu/260778§ 36a SGB VIII mit seiner Betonung der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes bei Jugendhilfeleistungen auch im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren ist zwar bereits seit 1.10.2005 in Kraft, bietet aber weiterhin Anlass für kontroverse Diskussionen und ist Auslöser für ein geplantes (3.) JGG-Änderungsgesetz. Der Verfasser nimmt in seinem Beitrag dezidiert Stellung zum Selbstverständnis der Jugendhilfe in der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren vor dem Hintergrund des § 36a SGB VIII.§ 36a SGB VIII und die Folgen.ZeitschriftenaufsatzDMR0501469SozialwesenJugendhilfeGerichtJugendamtSteuerungsverantwortungJugendstrafverfahrenMitwirkungJugendhilfeleistungJugendgerichtsgesetzGesetzesänderungJugendstrafrecht