Bonk, Heinz Joachim1982-04-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/485571Mit dem neuen Staatshaftungsgesetz ist die bundeseinheitliche Staatshaftungsgarantie des Art. 34 GG auf der Grundlage des geltenden Rechtsstaatsprinzips normativ ausgefüllt worden. Es dient einem gerechten Risikoausgleich zwischen Bürgern und Staat für die Fälle des Fehlverhaltens seiner Organe und Organwalter und ist ein wichtiger rechtspolitischer Akt. -y-RechtVerfassungsrechtVerwaltungStaatshaftungsgesetzArtikel 34GrundgesetzRisikoausgleichZum neuen Staatshaftungsgesetz.Zeitschriftenaufsatz067236