Lamfried, Daniel2020-06-042020-06-042022-11-252020-06-042022-11-2520200012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/576389Die Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vermittelt Umweltverbänden weitreichende Partizipationsmöglichkeiten im Umweltschutz. Die behördliche Anwendung der Anerkennungsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 - 5 UmwRG bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen der hergebrachten Beteiligungskultur im Naturschutz und den Rechtsschutzvorgaben der Aarhus-Konvention. Der Beitrag wirft einige Schlaglichter auf die behördliche Praxis der Anerkennung von Umweltverbänden und greift alte und neue Themen der Anerkennung auf, wie bspw. die Anerkennungsfähigkeit von Umweltnutzern und von Verbänden, die sich gegen Windenergieprojekte einsetzen. Zudem begründet der Beitrag, aus welchen Gründen die Zuständigkeitsregelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 UmwRG bei der Anerkennung einer Naturschutzvereinigung erhebliche materielle Tücken hat. Der Autor kann hierfür auf langjährige Praxis und Erfahrung als Mitarbeiter der Anerkennungsstelle des Umweltbundesamtes zurückgreifen.Die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in der behördlichen Praxis.Zeitschriftenaufsatz2139152-X5471-9UmweltschutzUmweltrechtKlagebefugnisVerbandsklageNaturschutzvereinigungNaturschutzverbandAnerkennungZuständigkeitsregelungVerwaltungshandelnUmwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)