Leiers, Rolf1984-04-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261967https://orlis.difu.de/handle/difu/504668Provinzialverbände umfaßten alle innerhalb der Grenzen der Provinz belegenen Kreise (Stadt- und Landkreise). Diese Verbände gingen auf die preußische Herrschaft zurück. Mit Erlaß der Landschaftsverbandsordnung (LVbO) wurde die Provinzialordnung abgeschafft, und die Provinzialverbände wurden zu Landschaftsverbänden. Diese umfaßten gem. Pargr. 1 LVbO die zum Land Nordrhein-Westfalen gehörenden Landkreise und kreisfreien Städte. Der Verfasser führt deshalb eine Gegenüberstellung des Gebietes, der Mitglieder, der Organe beider Verbände und ihrer Funktionen sowie ihrer Aufgabenbereiche durch, wobei sich zeigt, daß es zur nähreren Bestimmung der Aufgabenstruktur erforderlich ist, auf den Rechtscharakter der Provinzialverbände und der Landesverbände und der Landesverbände einzugehen. Dabei wird insbesondere die Frage behandelt, ob zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe eine Rechtsnachfolgerschaft oder eine Identität gegenüber den früheren Provinzen Rheinland und Westfalen besteht. Den Schluß bildet eine Prüfung über die Verfassungsmöglichkeit der Landesverbände und die Frage nach ihrer Auflösung. kp/difuProvinzialverbandLandschaftsverbandGebietskörperschaftSelbstverwaltungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtRechtsgeschichteVerwaltungsorganisationStaat/VerwaltungOrganisationDie Verfassungs- und Aufgabenstruktur der preußischen Provinzialverbände im Verhältnis zu den Landschaftsverbänden von Nordrhein-Westfalen.Graue Literatur087192