Schnutenhaus, Jörg1995-06-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/87786Im April 1995 sollen nach der Öko-Audit-Verordnung der EG in jedem Mitgliedstaat voll funktionsfähige Zulassungssysteme für unabhängige Umweltgutachter eingerichtet sein. Die Mitgliedstaaten haben dann spätestens auch die zuständigen Stellen zur Registrierung von geprüften Standorten zu benennen. In Deutschland wurde die zügige Umsetzung der Öko-Audit-Verordnung durch einen Grundsatzstreit zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen behindert. BMU, UBA, die meisten Länderumweltministerien und die Umweltverbände befürworten, daß Umweltbehörden eine gewisse Rolle bei der Zulassung unabhängiger Gutachter (UBA) und der Registrierung der Standorte (Länderstellen) spielen. BMWi sowie die großen Wirtschaftsverbände und Kammern (BDI, DIHT, ZDH, etc.) fordern hingegen die Umsetzung des Öko-Audit-Systems in Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Wirtschaft. Im Anschluß an die Koalitionsvereinbarung vom November 1994 ist Bewegung in den Streit gekommen in Richtung einer wirtschaftsnahen Lösung. Danach soll die Zulassung der Umweltgutachter dezentral durch insgesamt über 100 Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern erfolgen.Die Umsetzung der Öko-Audit-Verordnung in Deutschland.ZeitschriftenaufsatzI95021094BetriebOrganisationUmweltschutzrechtGutachterKompetenzStandortZulassungVerordnungRichtlinieBerufsbildProduktionVerfahrenManagementFachplanungVerwaltungRisikoÖko-AuditUmwelt-AuditEG-Recht