Schümann, Anja1994-02-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/97757Mit dem Beitritt der DDR zur BRD erstreckte sich automatisch das gesamte primäre und, von Übergangsregelungen abgesehen, auch das sekundäre Recht der Europäischen Gemeinschaft auch auf das Gebiet der ehemaligen DDR. Somit gilt auch Art. 92 des EWG- Vertrages, demzufolge staatliche Beihilfen für die Wirtschaft unzulässig sind, wenn sie den Wettbewerb verfälschen und dadurch den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Nun sind staatliche Beihilfen aber für die Wirtschaft in den neuen Bundesländern unabdingbar. Daher überprüft die Arbeit nach einer Bestandsaufnahme der tatsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Lage in den neuen Bundesländern die Vereinbarkeit der beschlossenen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen sowie der Tätigkeit der Treuhandanstalt mit Art. 92 EWGV. lil/difuWirtschaftsförderung für die neuen Bundesländer im Lichte des EWGV. Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für die neuen deutschen Bundesländer und ihre Vereinbarkeit mit Art. 92 EWGV.MonographieS93470047WirtschaftsrechtWirtschaftsstrukturPlanwirtschaftMarktwirtschaftEuroparechtRegionalpolitikPrivatisierungRechtsprechungVerfassungsrechtWirtschaftsentwicklungWirtschaftspolitikWirtschaftsförderungTransformationTreuhandanstalt