Wimmer, Sigmund1991-12-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/567596Zwar liegen mittlerweise verschiedene Untersuchungen zur Volkszählung 1987 vor (wissenschaftlicher Beirat u. a.), der Autor will jedoch die spzifische Sicht der Kommunen einbringen, der Ebene, welche die Daten erhoben hat. Unter diesem Aspekt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Organisation und Durchführung der VZ kritisch bewertet, die zu deutlichen Qualitätsmängeln der Daten geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht verlangt vor einer Entscheidung für eine erneute Volkszählung künftig eine Prüfung der Erhebungsmethode bzw. der Verhältnismäßigkeit des Erhebungsaufwands, der mit einer Vollerhebung verbunden ist. Unter diesen Aspekten werden wesentliche Bedingungen an eine Wiederholung geknüpft, welche die Mängel der Erhebung von 1987 ausschließen: Einhaltung der Anforderungen einer Stichtagszählung, Kosten-Nutzen-Relation, raschere Bereitstellung der Ergebnisse, Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten des Zählers sowie der Fragebögen, gesetzliche Auskunftspflicht, kommunale Nutzungsmöglichkeiten der Daten in abgeschotteten Statistikstellen, breite parlamentarische Zustimmung und Akzeptanz bei der Bevölkerung. Als Alternative zur VZ wäre zu prüfen, welche Informationen mithilfe aktualisierter Melderegister gewonnen werden könnten. bre/difuVolkszählungDatenerhebungGemeindeZählerDatenschutzVerwaltungsorganisationRechtMelderegisterabgleichMethodeWissenschaft/GrundlagenStatistikVolkszählung 1987 - Eine Bewertung aus kommunaler Sicht.Zeitschriftenaufsatz155583