Blumentrath, Ludwig1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499737Verkehrsberuhigung trifft nicht nur auf den Unwillen der Bürger; mitunter legen sich auch die eigene Verwaltung oder die Genehmigungsbehörden quer. Der Autor grenzt die Kompetenzen von Genehmigungsbehörden und Selbstverwaltung ab. -y-Stadtplanung/StädtebauBaurechtVerkehrWohnstraßeVerkehrsberuhigungPlanungsprozessRechtsunsicherheitKompetenzGenehmigungsverfahrenSelbstverwaltungVerwaltungsbehördeSelbstverwaltung.Zeitschriftenaufsatz082163