Quassovski, Mareike2014-11-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140933-3754https://orlis.difu.de/handle/difu/214517Seit 1993 ist in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Diese Substanz gilt als krebserregend. Viele langlebige Asbestprodukte sind in Bauwerken jedoch noch weit verbreitet. Beim Abbruch sowie bei Sanierungen und bei der Instandhaltung müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Zur Vermeidung von gesundheitlichen Spätfolgen sollten daher Schutzmaßnahmen getroffen werden, die insbesondere in ihrer Filterleistung auf diesen Anwendungsbereich abgestimmt sind.Im eigenen Interesse. Vorsicht bei Umgang mit Asbestfasern.ZeitschriftenaufsatzDH20958EntsorgungSonderabfallBaustoffAsbestGebäudeInstandhaltungSanierungsmaßnahmeAbbruchBauwirtschaftAbfallwirtschaftArbeitsschutzGesundheitsschutzAltlastSchutzmaßnahme