Rietzler, Andreas2020-10-082020-10-092022-11-252020-10-092022-11-2520190933-0690https://orlis.difu.de/handle/difu/578364Die Bedeutung der grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wächst seit geraumer Zeit erheblich. Das Regelungsregime der Espoo-Konvention steuert das grenzüberschreitende UVP-Verfahren maßgeblich, insbesondere die Beteiligung der ausländischen Behörden und Öffentlichkeit. Deutschland hat die Konventionsvorgaben im UVPG umgesetzt, wobei der Gesetzgeber die Gelegenheit der UVPG-Novelle 2017 genutzt hat, um die bisher geltenden Vorschriften über grenzüberschreitende Umweltprüfungen in den §§ 54 ff. UVPG zusammenzuführen, teilweise neu zu fassen und Einzelheiten zu ergänzen. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das grenzüberschreitende Verfahren inländischer Vorhaben mit besonderem Augenmerk auf die Vorgaben der Espoo-Konvention, denn in deren Licht sind die einschlägigen Vorschriften des UVPG auszulegen und anzuwenden.Das Recht der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung inländischer Vorhaben nach dem neuen UVPG.Zeitschriftenaufsatz2918289-X616145-5UmweltverträglichkeitsprüfungGesetzesnovelleVorhabenUmweltauswirkungÖffentlichkeitsbeteiligunggrenzüberschreitendVerfahrensvorschriftBehördenbeteiligung