2018-05-152020-01-052022-11-252020-01-052022-11-252018https://orlis.difu.de/handle/difu/247089Überrascht hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu den "Dieselfahrverboten" sicher niemanden. Nun wirft sich die Frage auf, wie die betroffenen Städte und Gemeinden ihre Luftreinhaltepläne fortschreiben und dabei Fahrverbote und gleichzeitig deren verhältnismäßigen Einsatz unter einen Hut bringen wollen. Ärgerlich wird es für die Städte und Gemeinden trotz der Zuständigkeiten des Landes, denn sie müssen die Fahrverbote aussprechen. Die Dieselfahrer werden ihren Unmut dann zweifellos eher im Rathaus, als vor dem Regierungspräsidium kundtun. Der Gemeindetag Baden-Württemberg (Gt BaWü) steht auch nach dem Urteil in Leipzig zu der Überzeugung: Statt um die Ausarbeitung von Fahrverbotsszenarien sollte man sich dringend um Alternativen kümmern, die sowohl die Luft sauberer machen, als auch die Mobilität ermöglichen. Eine Alternative ist die Hardware-Nachrüstung der Dieselfahrzeuge - und zwar auf Kosten der Autoindustrie, die für den zu hohen Stickoxidausstoß verantwortlich ist.Städte und Gemeinden brauchen langfristige, wirksame Alternativen, statt Fahrverbote.ZeitschriftenaufsatzDH25953VerkehrStadtverkehrStraßenverkehrIndividualverkehrFahrzeugDieselmotorSchadstoffLuftverunreinigungUmweltschutzLuftreinhaltungVerkehrspolitikKraftfahrzeugindustrieKostenverteilungLuftreinhalteplanEmissionsminderungFahrzeugtechnikNachrüstungKatalysator