Ehebrecht-Stüer, Eva-Maria1998-03-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/104377Das Bauen im sogenannten "Außenbereich", also den Randlagen von Städten und Gemeinden, ist nach der gegenwärtigen Rechtslage (vor allem § 35 Baugesetzbuch, BauGB) nur unter bestimmten engen Voraussetzungen erlaubt, hauptsächlich um Belange des Umwelt- und Natur- und Landschaftsschutzes zu wahren. Der Stellenwert dieser Belange hat sich im Bewußtsein der Öffentlichkeit jedoch in den letzten Jahrzehnten häufig verändert, was sich in einer Vielzahl von Reformierungen des § 35 BauGB niederschlug. Auch gegenwärtig wird die aktuelle Rechtslage als unbefriedigend empfunden, da in Zeiten nachlassender Bautätigkeit die Bebauungsmöglichkeit von Randlagen weniger notwendig ist und die gegenwärtige Rechtslage nicht nur von der Autorin als unbestimmt und unnötig kompliziert empfunden wird. Demzufolge liegen bereits verschiedene Reformvorschläge bis hin zum Städtebaurecht 1998 vor, die von der Autorin dargestellt und um eigene Vorschläge ergänzt werden. Die Reformvorschläge beziehen sich dabei nicht allein auf den § 35 BauGB, sondern auch auf damit in Zusammenhang stehende Normen, wie beispielsweise §§ 34, 31, 38 BauGB. Die Arbeit enthält eine umfangreiche Darstellung der gerichtlichen Entscheidungspraxis, die wegen der unbestimmten Gesetzeslage bei der Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit eine erhebliche Rolle spielte und ohne deren Beachtung sinnvolle Reformvorschläge nicht gemacht werden können. bup/difuAußenbereichsbebauung: Entwicklung und geltendes Recht (§ 35 BauGB 1998).MonographieS98010024BaurechtStädtebaurechtAußenbereichPrivilegiertes VorhabenSatzungFachplanungBebauungsplanRechtsprechungBauleitplanungRechtsgeschichteGesetzgebungGesetzentwurfBaugesetzbuch (BauGB)AußenbereichsvorhabenRechtsreform