2004-02-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1285581) Der Begriff stoffliche Verwertung (recycling) im Sinne von Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle alle ist dahin auszulegen, dass er die Wiederaufarbeitung metallischer Verpackungsabfälle nicht erfasst, wenn sie zu Sekundärrohstoffen wie 3B-Material verarbeitet werden, dass er aber die Wiederaufarbeitung solcher Abfälle erfasst, wenn sie zur Herstellung von Stahlblöcken, -blechen oder -rollen verwendet werden. 2) Diese Auslegung würde nicht anders ausfallen, wenn auf die Begriffe Rückführung (recycling) und Abfälle im Sinne der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15.7.1975 über Abfälle abgestellt würde. difuZur Reichweite des europäischen Abfallbegriffs in Bezug auf Verpackungsverwertung. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - C-444/00 - Mayer Parry Recycing.ZeitschriftenaufsatzDC4226AbfallrechtAbfallverwertungEntsorgungEuroparechtAnwendungAbfallbegriffVerpackungVerpackungsrecyclingEG-Richtlinie