Stefan, Anna-MariaWolff, Heinrich Amadeus2019-01-212020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520180172-1631https://orlis.difu.de/handle/difu/251138Durch die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 wird der Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten nun umfassend auf europäischer Ebene geregelt. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Normen des Bundesnaturschutzgesetzes zu den gebietsfremden Arten. Der deutsche Gesetzgeber hat im September das BNatSchG in nicht unerheblichem Umfang geändert. Im Bereich der gebietsfremden invasiven Arten bildet nun das BNatSchG keine abschließende Regelung mehr an; vielmehr ist die Verordnung mit heranzuziehen. Die Änderungen sind bemüht, den nationalen Behörden effektiven Befugnisse an die Hand zu geben, um die unionsrechtlich geforderten Ergänzungen klar zu erfüllen. Dieser Beitrag gibt einen wertenden Überblick über die durch die Verordnung bedingten Änderungen im nationalen Recht. Im Ergebnis leuchten die vorgenommenen Änderungen ein, die Kritik beschränkt sich auf Einzelfragen.Die Änderung des Rechts zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten im Bundesnaturschutzgesetz.ZeitschriftenaufsatzD1811196NaturNaturschutzBundesnaturschutzgesetzNeuordnungArtenschutz