Kühnreich, Mathias1997-10-152020-01-042022-11-262020-01-042022-11-261997https://orlis.difu.de/handle/difu/103884Das Selbstorganisationsrecht meint die Befugnis eines Organs, sei es eines Verfassungsorgans, sei es eines Verwaltungsfunktionsträgers, die für seine Funktion notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Man nennt die Befugnis auch "Organisationsgewalt". Dem Verfasser geht es speziell um diejenige des Bundestages. Sie ergibt sich aus Art. 40 I S. 2 GG, wonach sich der Bundestag eine Geschäftsordnung gibt. Aktuell ist die Frage nach der Reichweite dieses Rechts mit dem sog. "Hauptstadtbeschluß" (1991) geworden, der nicht nur den neuen Sitz des Bundestages in Berlin festlegte, sondern zugleich die Empfehlung aussprach, den Sitz der Bundesregierung nach Berlin zu verlegen. Die Bundesregierung reagierte mit einem Kabinettsbeschluß,der die Einsetzung eines mit der Planung des Berlin- Umzugs der Regierung befaßten "Arbeitsstabes Berlin/Bonn" vorsah. Gegen den Beschluß klagten vier Parlamentsmitglieder erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Verfasser diskutiert die vom Gericht offengelassenen Fragen wie die nach der Notwendigkeit eines formellen Gesetzes zur Bestimmung des Sitzes eines obersten Verfassungsorgans. gar/difuDas Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages unter besonderer Berücksichtigung des Hauptstadtbeschlusses.MonographieS97090010BundestagHauptstadtGesetzgebungVerfassungsrechtParlamentsrechtSelbstorganisationBeschlussUmsetzungOrganisationsgewaltGeschäftsordnungEinigungsvertrag