1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/504304Die Vorschrift des § 67 C 1 HessBauO, wonach Stellplätze und Garagen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf "möglichst kurzem" Weg verkehrssicher zu erreichen sein müssen, ist nicht nachbarschützend. Die Vorschrift des § 10 I, HessBauO derzufolge die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke (Grundstückfreiflächen) gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind, ist nicht nachbarschützend. -z-RechtLandesbauordnungNachbarrechtStellplatzGarageRechtsprechungBeschlussFreiflächeNachbarschutzGrundstücksflächeVGH-UrteilHessBauO §§ 10 I, 67 IX, X. Zum nachbarschützenden Charakter bebauungsrechtlicher Vorschriften. VGH Kassel, Beschluß v. 4.1.1983 - Az. III TG 57/82.Zeitschriftenaufsatz086828