Schulte, Martin2000-02-142020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519993-428-09823-4https://orlis.difu.de/handle/difu/43180Die Aufgabe des Transports von Kranken wird in Deutschland traditionell von gemeinnützigen Hilfsorganisationen, allen voran vom Deutschen Roten Kreuz, erledigt. Seit den 90er Jahren steigen auch gewinnorientierte Privatunternehmer in diesen lukrativen Markt (2,8 Mrd. DM Jahresumsatz) ein. Bislang ist diese in erster Linie landesrechtliche Materie in der laufenden Privatisierungsdiskussion und im ganzen öffentlichen Wirtschaftsrecht nahezu unerwähnt geblieben. Der Autor bündelt die komplizierten Organisationsstrukturen, auf denen das Nebeneinander von kommunaler Pflichtaufgabe, Teilnahme an deren Erfüllung und freier unternehmerischer Betätigung beruht. Anhand von Art. 3 GG, des Kartellrechts und des Vergaberechts wird festgestellt, dass die einseitige Bevorzugung der etablierten Hilfsorganisationen im kommunalen Rettungsdienst rechtswidrig ist. Entlang des Art. 12 GG und der Grundfreiheiten des EU-Vertrages wird nachgewiesen, dass die Bedürfnisklausel, die der freien unternehmerischen Betätigung auf dem Krankentransportmarkt entgegensteht, weitestgehend unhaltbar ist. Hinweise zur klageweisen Durchsetzung der Ansprüche und ein Materialienverzeichnis runden die Arbeit ab. goj/difuRettungsdienst durch Private.MonographieD9909162ZivilschutzPrivatisierungModellGrundrechtRechtsschutzRettungsdienstKrankentransportVergaberechtKartellrecht