Haupt, Klaus-Jürgen1988-12-152020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/546574Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine zunehmende Zahl von Gesellschaftsgründungen des privaten Rechts zu beobachten, mit denen die Kommunen im Bereich der Leistungsverwaltung Aufgaben wahrnehmen. An Beispielen aus der Praxis sind unter anderem zu nennen: Abfall- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen, Bürgerhäuser, Kongreßhallen, Mehrzweckhallen, Frei- und Hallenbäder, Freizeitzentren, Datenverarbeitungsanlagen, Alten- und Jugendheime, Schlacht- und Viehhöfe, Fremdenverkehrs-, Kur- und Badewesen, Tiergärten, Theater, Wirtschaftsförderung und Wohnungsbau, Parkgaragen und Parkplätze. Unter Einbeziehung dieser Beispiele aus der Praxis untersucht der Verfasser zunächst die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen in Rechtsformen und Gesellschaften des privaten Rechts. Es schließt sich eine Betrachtung und kritische Würdigung der Motive der Organisationsprivatisierung an. Hieraus zieht der Verfasser Schlußfolgerungen, um der kommunalen Praxis Handhabungsrichtlinen zur Verfügung zu stellen. chb/difuRechtsformÖffentliche EinrichtungÖffentliches UnternehmenOrganisationsrechtZivilrechtGesellschaftsrechtPrivatisierungVerwaltungKommunalrechtWirtschaftGemeindeunternehmenWirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Gewande der privatrechtlichen Gesellschaft. Probleme des kommunalen Organisationsrechts in Nordrhein-Westfalen.Graue Literatur134052