Keuter, Wolfgang2014-06-272020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920131861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/274364Seit dem 13.07.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in Kraft getreten. Die verfolgte Zielsetzung ergibt sich bereits aus der Gesetzesbezeichnung. Zu ihrer Umsetzung führt das Gesetz im Wesentlichen mit dem neuen § 1686a BGB ein eigenständiges Umgangs- und Auskunftsrechts des "leiblichen, nicht rechtlichen" - im Folgenden "biologisch" genannten - Vaters ein sowie mit dem neuen § 167a FamFG die erforderlichen Instrumente zur Feststellung der Abstammung eines Kindes innerhalb eines Auskunfts- oder Umgangsverfahrens nach § 1686a BGB. Die wenigen weiteren Änderungen sind geringfügiger Natur. Der nachfolgende Beitrag will die materiellen Kernpunkte der Neuregelung darstellen und kritisch würdigen. In einem zweiten Teil werden die verfahrensrechtlichen Neuerungen besprochen.Neue Rechte für den biologischen Vater. Teil 1. "Vaterschaft light" - materielle Ansprüche.ZeitschriftenaufsatzDR20187GesetzgebungFamilieZivilrechtBürgerliches GesetzbuchVerfahrensrechtVaterFamilienrechtGesetzesänderungUmgangsrechtVaterschaftNeuregelung