Pelzer, Gert Michael1990-04-252020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261989https://orlis.difu.de/handle/difu/555249Aussiedler und Zuwanderer finden seit den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme. Für ihre Eingliederung sind grundsätzlich geeignete Voraussetzungen vorhanden. Der Bund beteiligt sich seit 1953 an der Mitfinanzierung des Aussiedler-Wohnungsbaus der Länder. Die Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist allerdings Länderaufgabe (strittig für den o.g. Personenkreis). Der Anstieg des Aussiedlerzustroms bei veränderter Wohnungsmarktlage führt seit 1987 zu Engpässen. Rasches Handeln - das Sonderprogramm des Jahres 1988 - war geboten. Die Länder setzen die Aussiedlerwohnungsbauprogramme 1989 zügig um; den Rahmen für die Bundesfinanzhilfen von 750 Mio. DM bildet eine Verwaltungsvereinbarung. Versorgungsprobleme anderer Wohnungssuchender lassen für 1990 eine einheitliche Wohnungsbauförderung - unter Einbeziehung der Aussiedler - angezeigt erscheinen. Der Bund hat im März 1989 hierfür Akzente gesetzt. - (Verf.)AussiedlerWohnungspolitikBundBundeslandVerwaltungsabkommenInvestitionsbeihilfePolitikWohnungsbauDer Beitrag des Bundes zum Wohnungsbau für Aussiedler.Zeitschriftenaufsatz143108