1982-12-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261982https://orlis.difu.de/handle/difu/492553Wird ein Bebauungsplan wegen einer fehlerhaften ersten Bekanntmachung später erneut bekanntgemacht, beginnt die einjährige Rügefrist von Verfahrens- und Formfehlern auch dann erst mit dieser neuen Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan mit Rückwirkung in Kraft gesetzt wurde. Das Urteil des OVG beruht auf folgenden §§: 155a V BBauG, 4 VI und GO GO NW . -y-RechtBebauungsplanungBebauungsplanBekanntmachungVerfahrensfehlerFormfehlerFormvorschriftRügefristRechtsprechungOVG-UrteilBauplanungsrecht - Rügefrist bei rückwirkender Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes. § 155a Abs. 5 BBauG. §§ 4 Abs. 6, 23 GO NW. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.1.1982 - 7 a NE 43/79.Zeitschriftenaufsatz074918