Albers, Marion2001-06-072020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520003-428-10383-1https://orlis.difu.de/handle/difu/54601Die Strukturen des Polizeirechts haben sich in den vergangenen Jahren verändert. In den Länderpolizeigesetzen sind zahlreiche Befugnisregelungen erweitert worden (Verhütung von Straftaten, Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten, Vorbereitung für die Gefahrenabwehr), die sich nur begrenzt der Abwehr von Gefahren zuordnen lassen. Da sich die polizeilichen Tätigkeiten und das Polizeirecht grundlegend ändern, muss auch die Dogmatik in vielen Teilen neu entwickelt werden. Zunächst wird die Charakteristika des überkommenen Polizeirechts herausgearbeitet. Anschließend wird auf die verschiedenen Veränderungen der Kriminalitätsformen, auf die Technisierung und auf den Bereich Informations- und Datenverarbeitung eingegangen. Mit der Veränderung der polizeilichen Tätigkeit in den Bereichen der Verhütung und der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten, ändern sich auch die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Kompetenzverteilung. In diesem Zusammenhang werden die Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern, das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erörtert. Der Schwerpunkt liegt hier bei den verwaltungsrechtlichen Regelungen. Abschließend werden die in den Polizeigesetzen verankerten Kenntnisgewährleistungen, insbesondere Unterrichtspflichten und ihre Grenzen behandelt. kirs/difuDie Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge.MonographieDG1728PolizeiBegriffsbestimmungGefahrenabwehrKompetenzEDV-EinsatzInformationsverarbeitungÖffentliche SicherheitVorbeugungVorsorgeRechtsprechungVerwaltungsrechtVerfassungsrechtStraftatPolizeirechtKompetenzverteilungNachrichtendienst