Schwendner, Josef1993-09-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/96737Im Außenbereich (unbeplantes Gebiet außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) dürfen nach §35 Baugesetzbuch grundsätzlich nur privilegierte Bauvorhaben (Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Eigenschaften nur im Außenbereich gebaut werden können oder sollen) genehmigt werden. Ein Wochenendhaus wird also in der Regel nicht genehmigt. Daher wird oft unter dem Vorwand landwirtschaftlicher Nutzung, die meist nur in hobbymäßiger Pferdehaltung o. dgl. besteht, versucht, eine Baugenehmigung zu erhalten. Eine andere Möglichkeit ist der Ausbau bereits bestehender landwirtschaftlicher Gebäude zu Wochenendhäusern. Die Möglichkeit dieser Umgehungen will der Autor durch einheitliche Begriffs- und Abgrenzungsbestimmungen beschneiden, die den Strukturveränderungen in der Landwirtschaft gerecht werden. Insbesondere die Definitionen des privilegierten Vorhabens, der Nutzungsänderung und des Betriebsbegriffs werden aktualisiert. lil/difuWochenendhäuser im Außenbereich. Wochenendhäuser im Außenbereich unter dem Vorwand "landwirtschaftlicher Nutzung". Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Neue Wege und Methoden zur Konfliktlösung und Entscheidungshilfe.MonographieS93320015WochenendhausAußenbereichNutzungsänderungPrivilegiertes VorhabenErschließungBebauungWohnungswesenErholungLandwirtschaftUmweltschutzPlanungsrechtBaurechtBaugesetzbuch (BauGB)Bauplanungsrecht