Raphael, Detlef2017-05-112020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620172193-5491https://orlis.difu.de/handle/difu/238957Die Energiewende konzentrierte sich bisher hauptsächlich auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Strom- und Wärmeeffizienz zu steigern, wurde nur am Rande mit bearbeitet. Für Ende März 2017 ist beabsichtigt, das im Entwurf vorgelegte Gebäudeenergiegesetz zu verabschieden. Es hat den Ansatz, die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zusammenzuführen. Nach Ansicht des Deutschen Städtetages (DST) muss neben dem Gebäudeneubau, auf den sich die Gesetzgebung konzentriert, in den nächsten Jahren das Hauptaugenmerk auf dem Gebäudebestand liegen, da hier das größte Potenzial zur Steigerung von Energieeffizienz und Reduzierung von CO2 liegt. Der DST plädiert - fußend auf den umfangreichen Erfahrungen der Städte - für eine Kombination aus geförderter Energieberatung und Förderung von modularen Sanierungsmaßnahmen entlang eines Sanierungsfahrplans. Viele Kommunen setzen vermehrt auf Quartiersentwicklungen. Daher begrüßt der DST das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" im Rahmen dessen Konzepte und Umsetzung eines Sanierungsmanagements mit Quartiersbezug gefördert werden.Energie sparen leicht gemacht: Anforderungen an die Energieeffizienz weiterentwickeln - Eckpunktepapier des Deutschen Städtetages.ZeitschriftenaufsatzDH24583BebauungWohngebäudeÖffentliche EinrichtungVerwaltungsgebäudeEnergieeinsparungStromWärmeSanierungsmaßnahmeEnergiegewinnungAlternativenergieEnergietechnologieStadtquartierSanierungsplanungEnergieeffizienzErneuerbare EnergieEnergetische SanierungEnergieberatung