Stollmann, Frank1995-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940721-7390https://orlis.difu.de/handle/difu/85375Mit Artikel 5 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes wurde festgelegt, daß die nach Paragraph 8a BNatSchG erforderliche Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft zulässig ist und ob und wie er ausgeglichen werden soll, im Bebauungsplanverfahren erfolgen soll. Die praktische Umsetzung bereitet den Planungsbehörden Schwierigkeiten. Der Beitrag faßt die bisher bekannt gewordenen Probleme zusammen. Aus der einschlägigen Literatur werden Hinweise für die Planungspraxis gegeben. Planaufstellung und Planinhalt, Abwägungskriterien, zulässige Festsetzungen für den Ausgleich in und außerhalb des Plangebiets und verschiedene Regelungsformen zur Sicherung der Umsetzung werden diskutiert. Betont wird die Möglichkeit zur Aufspaltung des Bebauungsplans in räumlich getrennte Teile, von denen einer die Bebauung, der andere die Kompensationsmaßnahmen regelt. Vorrangig ist aber der Planzuschnitt so zu wählen, daß die Ausgleichsmaßnahmen in räumlicher Verbindung mit den Bauflächen verwirklicht werden können.Zur praktischen Umsetzung des Baurechtskompromisses.ZeitschriftenaufsatzI94040148BebauungsplanungBauleitplanungNaturschutzBundesnaturschutzgesetzPlanungsmethodeBewertungAbwägungFestsetzungPlanungsrechtEingriffsregelungAusgleichsmaßnahmePlaninhalt