Guenther, Irmhild1986-01-172020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/518548Die ab Mitte 1985 geltende Novelle zur Trinkwasserverordnung beinhaltet nicht nur einen geringeren Grenzwert für Nitrat, sondern auch strengere Bestimmungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die neuen Grenzwerte sind den EG-Richtlinien entnommen. Auf der "Schwarzen Liste" für Pflanzenschutzmittel stehen 20 Wirkstoffe, die in Wasserschutzgebieten und der Umgebung von Oberflächengewässern nicht oder nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden dürfen. Neben der chemischen Industrie betrifft die neue Verordnung vor allem die Landwirte, die für Pestizidrückstände im Grundwasser haftbar gemacht werden können. Die auch in bezug auf die Rechtslage komplizierten Tatbestände im Bereich des Trinkwasserschutzes verlangen eine Unterstützung der Landwirte. (wg)AnwendungRichtlinieTrinkwasserverordnungPflanzenschutzmittelRechtslageWasserNovelle zur Trinkwasserverordnung. Ab Mitte 1985 in Kraft - Vor Pflanzenschutzmitteln wird gewarnt.Zeitschriftenaufsatz101665