Rosenbrock, Rolf1994-11-072020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519930935-8137https://orlis.difu.de/handle/difu/55760Mit der Novellierung des V. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V 'Gesundheitsreformgesetz') im Jahre 1989 sind den Institutionen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstmals Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt übertragen worden. Der Beitrag beleuchtet kurz die historischen und konzeptionellen Hintergründe dieser Kompetenzerweiterung und wendet sich dann der Frage zu, welchen Anforderungen gesundheitsbezogene Interventionen im Betrieb unter den Gesichtspunkten der Effektivität und Effizienz genügen müssen. Eine Analyse sozialepidemiologischer Studien und gesundheitswissenschaftlicher Theorien ergibt, daß es um neuartige Kombinationen der Senkung pathogener Risiken (Prävention) mit der Vermehrung salutogener Ressourcen (Gesundheitsförderung) geht, wie sie auch von der WHO vorgeschlagen werden. Solche Interventionen stellen gegenüber klassischen Gesundheitsstrategien im Betrieb einen Paradigmenwechsel dar, sie liegen im Handlungsraum sowohl des betrieblichen Arbeitsschutzes als auch unternehmensgetragener Organisationsentwicklung als auch kasseninitiierter Projekte. Obgleich sich die Chancen solcher Interventionen durch die Einbeziehung der GKV in die betriebliche präventionspolitische Konstellation verbessert haben, zeigt die betriebliche Praxis bislang kaum wesentliche Fortschritte, symbolische Politik und Rhetorik überwiegen. difuPrävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. Der mögliche Beitrag der Krankenkassen zum Paradigmenwechsel betrieblicher Gesundheitspolitik.Graue LiteraturDG48GesundheitGesundheitspolitikBeschäftigterUnternehmenKrankenversicherungArbeitsbedingungArbeitsschutzGesundheitswesenArbeitGesundheitsförderungPräventionGesundheitssicherungSozialgesetzbuchNovellierung