1981-05-272020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261978https://orlis.difu.de/handle/difu/474849Im Bundes-Immissionschutzgesetz sind keine Grenzwerte für Immissionen festgelegt, nach denen sich die Genehmigungsbehörden von Industrieanlagen richten können. Die als Verwaltungsvorschrift festgelegten Werte für 10 Schadstoffe von 1974 - die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) - sind vom Oberverwaltungsgericht Münster in einem Fall durch ,,gewisse Bandbreiten'' ersetzt worden, wobei auch eine Gesamtbetrachtung der Schadstoffbelastung gefordert wurde. Zur Einbringung des derzeitigen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis und zur Vorbereitung einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung fand eine Sachverständigenanhörung statt, die sich mit der Belastbarkeit von Menschen, Pflanzen und Tieren, Materialien und den methodischen Problemen bei der Ermittlung von Immissionswerten für Luftschadstoffe beschäftigte. Dabei wurden in kurzen Statements der Experten die aus eigenen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse über Dosis-Wirkungsbeziehungen von Luftverunreinigungen dargestellt. lt/difuLuftverschmutzungSachverständigenanhörungLuftverunreinigungUmweltschutzIndustrieGesetzgebungImmissionSchadstoffStaubMedizinische, biologische und ökologische Grundlagen zur Bewertung schädlicher Luftverunreinigungen. Sachverständigenanhörung Berlin, 20.-24.2.1978. Wortprotokoll und Materialien.Monographie056182