Wedemeyer, Gerd von1992-04-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/569543Der Staat ist zur Bewältigung seiner Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes auf die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Kreisen, insbesondere der Wirtschaft, angewiesen. Daher ist informales Verwaltungshandeln ein unverzichtbares, allerdings unter den Aspekten der Wahrung materiellrechtlicher Gesetzesziele, der Objektivität und Unabhängigkeit der Verwaltung und der Verfahrenschancengleichheit auch ein nicht unumstrittenes Instrument zur einvernehmlichen Verwirklichung umweltpolitischer Ziele geworden. Der Autor sammelt und typisiert zunächst informale Vorgehensweisen der Verwaltung, um anschließend deren Zulässigkeit und Rechtswirkungen feststellen zu können. Er hält informales Verwaltungshandeln weder aus verfassungs- noch aus verwaltungsrechtlicher Sicht für verboten, da bindende Verfahrensergebnisse erst mit der Bestätigung durch formale Verfahren entstehen. Dennoch bestehen schon nach informalen Verhandlungen Schadenersatzansprüche aus dem Prinzip von Treu und Glauben. Die Arbeit beruht auf einer Fragebogenaktion in Bayern (43 Antworten von Landkreis- und Stadtbehörden, 38 von Industrieunternehmen). lil/difuBefragungBehördeUnternehmenUmweltschutzrechtVerwaltungshandelnKooperationLuftreinhaltungAnlagengenehmigungAltanlageSanierungVerhandlungVerwaltungsrechtIndustrieVerwaltungUmweltschutzRechtUmweltKooperationen beim Vollzug des Umweltrechts. Eine empirische und rechtliche Untersuchung der Vollzugspraxis im Bereich der Luftreinhaltung unter besonderer Berücksichtigung informalen Verwaltungshandelns.Graue Literatur157535