1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/530776Zur Klagebefugnis einer Umweltorganisation als Eigentümerin eines von (wasserstraßenrechtlichen) Planfeststellung eines Teilstücks des Main-Donau-Kanals betroffenen Grundstücks. Zu den raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen der wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung. Der Gesetzgeber hat durch § 56 Abs. 3 und 4 WaStrG die verkehrspolitische Grundentscheidung zum Ausdruck gebracht, dass der Rhein-Main-Donau-Kanal zu vollenden ist. Dies ist verfassungsrechtlich auch hinsichtlich der Inanspruchnahme privater Grundflächen nicht zu beanstanden. Zur Bedeutung des Natur- und Landschaftschutzes bei der wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung (hier betreffend die Trassenführung durch das untere Altmühltal). (-z-)WasserwegKanalKanalbauwerkGroßprojektNaturschutzLandschaftsschutzPlanfeststellungRechtsprechungKlagebefugnisKanalbauBVerwG-UrteilRechtPlanungsrechtRhein-Main-Donau-Kanal. BVerwG Urteil vom 12.7.1985 - 4 C 30.83.Zeitschriftenaufsatz117772