2016-09-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015https://orlis.difu.de/handle/difu/227175Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass alle zwei Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung erstellt und veröffentlicht werden muss. Der Lagebericht "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung" dokumentiert nunmehr in der 17. Auflage (Datenstand 31. Dezember 2014) die Umsetzung der EU-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen und zeigt darüber hinaus aktuelle Handlungsfelder für die Abwasserbeseitigung auf. Fazit des Berichts: Die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sind in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umgesetzt. Die Umsetzung dieser europaweit geltenden Mindestanforderungen an die Abwasserreinigung reicht aber in dichtbesiedelten und hochindustrialisierten Regionen wie Nordrhein-Westfalen nicht aus, um die europaweit geltenden Gewässerziele zu erreichen. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit noch weniger als 10 Prozent der Oberflächengewässer in einem "guten ökologischen Zustand". Für die notwendige Verbesserung der Gewässer und zur Erreichung der europaweit und bundesgesetzlich vorgegebenen Ziele ist es folglich erforderlich, die bisherigen Anstrengungen bei allen Handlungsträgern und auf allen Sektoren zu verstärken.Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen. 17. Aufl. Langfassung des Berichts mit ergänzender flußgebietsbezogener Darstellung der Abwasseranlagen und ihrer Einleitungen.Graue LiteraturDM16080447AbwasserbeseitigungAbwasserbehandlungAbwasserableitungGewässerverunreinigungGewässergüteKlärschlammKläranlageBestandsaufnahmeFlusseinzugsgebiet