1999-07-072020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519983-17-015630-6https://orlis.difu.de/handle/difu/41484Die Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung, die die ausdrückliche Erfolgskontrolle ganz oder teilweiser abgeschlossener Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung festlegt, hat das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof 1995 grundlegend neu überarbeitet. Es wird gefragt, in welchem Umfang und mit welcher Intensität die Bundesressorts Erfolgskontrollen vorgenommen haben sowie die Frage, ob sich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften hierzu bewährt haben, wie die Erfolgskontrolle organisatorisch in den Ressorts verankert ist und welche Umstände Erfolgskontrollen und die Umsetzung der Ergebnisse verhindern oder erschweren. mabo/difuErfolgskontrolle finanzwirksamer Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung. Gutachten der Präsidentin des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. 2., überarb. Aufl.MonographieD9807197VerwaltungVerwaltungsorganisationVerwaltungsrechtBundLandÖffentlicher DienstWirtschaftlichkeitErfolgskontrolleFinanzwirtschaftFinanzhaushaltControlling