2004-07-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128812Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einer Entscheidung fest, dass Behandlungsfehler des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilen sind, wenn die Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Aufgaben sowohl im Ganzen wie im Einzelfall der hoheitlichen Betätigung zuzurechnen ist. Der BGH ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen, wonach der Notarzt selbst auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen war. Er stellt dabei auf die Änderung von § 75 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V; Inhalt und Umfang der Sicherstellung) durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz ab. BGH-Urteil vom 9.1.2003 - III ZR 217/01 - Versicherungsrecht (VersR) 2003 Heft 17 S.732. difuAmtshaftung für Behandlungsfehler des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz.ZeitschriftenaufsatzDC4480GesundheitswesenLandesrechtÖffentliche AufgabeAmtshaftungSchadenersatzPatientBehandlungsfehlerRettungsdienstNotarztHoheitliche Aufgabe