EXTERNZeh, Walter1993-05-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519920003-542410.5169/seals-136955https://orlis.difu.de/handle/difu/81994Die Verwaltung in der Schweiz bewegt sich im Bereich von Natur- und Landschaftsschutz zuerst in Rechtslandschaften. Sie äußert sich zu Bundesaufgaben, bezeichnet Prioritätsgebiete für Natur und Landschaft, schafft eine Beitragslandschaft, um den Schutz zu fördern und erarbeitet Grundlagen und Konzepte. Die Zukunft einer Landschaft wird also schon lange und laufend vorgespurt. Grundlage des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes in der Schweiz ist Art.24 der Bundesverfassung und das darauf abgestützte Naturschutzgesetz. Natur- und Heimatschutz ist vor allem Sache der Kantone. Es werden die Leitvorstellungen des Natur- und Landschaftschutzes für eine vielfältige, multifunktionale und schöne Landschaft Schweiz kurz skizziert und die daraus resultierenden Tätigkeitsbereiche und Instrumente des Natur- und Landschaftsschutzes beim BUWAL vorgestellt. (hg)Natur- und Landschaftsschutz beim Bund = Protection de la nature et du paysage a la Confederation = Conservation of nature and landscape in Switzerland.ZeitschriftenaufsatzJ68145FCI93010038NaturschutzKompetenzVerwaltungLandschaftsplanungNaturLandschaftUmweltpflegeLandschaftsschutzKonzeption