Steinmetz, Christiane2004-01-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520031437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/149683Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 24. Juli 2003 entschieden, dass die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen einen Grund des Allgemeinwohls darstellen kann, der die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erfordert und somit zur Genehmigung einer Mobilfunkanlage führt. Neben der Urteilsbegründung enthält der Artikel eine Stellungnahme aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), in der unter anderem festgestellt wird, dass das Urteil den Bestrebungen der Mobilfunkvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern widerspricht. difuIm Dienste des Allgemeinwohls? OVG-Urteil zur Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage.ZeitschriftenaufsatzDI0348039InformationKommunikationstechnologieAntennenanlageStandortGenehmigungsverfahrenBebauungsplanPlanungshoheitRechtsprechungKommunaler SpitzenverbandKooperationVereinbarungMobilfunkZulässigkeitAllgemeinwohlStellungnahmeBetreiber