Eberle, Wolfgang2009-04-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520091863-4672https://orlis.difu.de/handle/difu/166727Die europäische Umgebungslärmrichtlinie (ULR) ist in Deutschland durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umgesetzt worden. Damit wird den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden eine klar terminierte Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen zugewiesen. Für die Realisierung der Maßnahmen aus den Aktionsplänen ist ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, damit die Planungen wirksam werden können. Die Lärmkartierung der ersten Stufe zeigt, dass etwa 78 % der Lärmbetroffenen an Straßen in der Baulast der Kommunen wohnen. Für Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm an diesen und anderen Straßen, für die es bisher noch keine Finanzierungsprogramme gibt, setzte sich die Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2008 ein. Sie verständigte sich auf eine Lastenverteilung, um den Kommunen zusätzliche Finanzhilfen von Bund und Ländern zu gewähren.Lärmschutzmaßnahmen an hoch belasteten Straßen in Deutschland. Konzept zur Finanzierung der Lärmaktionsplanung.ZeitschriftenaufsatzDM09032409UmweltschutzLärmschutzVerkehrslärmFernverkehrsstraßeLärmbelästigungLärmschutzmaßnahmeLärmkarteFinanzierungUmgebungslärmrichtlinieEU-RichtlinieLärmaktionsplanFinanzierungsinstrumentLärmsanierung