Schmidt-Eichstaedt, Gerd2004-08-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/151348§ 204 Abs. 2 BauGB betont die Befugnis und Pflicht der Gemeinde, nach einer Gebietsreform fortgeltende Flächennutzungspläne aufzuheben, für das neue Gemeindegebiet zu ergänzen oder durch einen neuen Flächennutzungsplan zu ersetzen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Umständen von der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgesehen werden kann und wie den gesetzlichen Erfordernissen durch eine Änderung und Ergänzung sowie Neubekanntmachung der vorhandenen Pläne entsprochen werden kann. difuFlächennutzungsplanung nach der Gebietsreform. Komplette Neuaufstellung oder Änderung und Ergänzung der fortgeltenden Pläne?ZeitschriftenaufsatzDI0440008BodenrechtFlächennutzungsplanungGebietsreformFortgeltungNeuaufstellung