Weigl, Josef2019-01-212020-01-062022-11-252020-01-062022-11-2520180941-3790https://orlis.difu.de/handle/difu/251084Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist die einzige, gesetzlich verankerte umfassende ärztliche Querschnittsuntersuchung von Kindern. Als Ergebnis wird in 14 von 16 Bundesländern für jedes Kind eine schulärztliche Stellungnahme bzw. ein Gutachten erstellt. In keinem Gesundheitsdienstgesetz oder Schulgesetz dieser Bundesländer ist die SEU als generelles Screening-Verfahren auf (sonder-) oder pädagogischen Förderbedarf (siehe Weigl) definiert [1]. In Schleswig-Holstein sind die Aufgaben der schulärztlichen Untersuchung wie folgt festgelegt: Dabei führen sie (Kreise und kreisfreie Städte) die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote [2]. Dieser ganzheitliche Aspekt der Untersuchung ist verbunden mit einer Beratung von Eltern und Schule. Insofern liegt bei Weigl bereits bei der Beschreibung des Inhaltes der Schuleingangsuntersuchung ein entscheidender Fehler zugrunde.Das Plöner Modell zur Schuleingangsuntersuchung ist richtungsweisend für die Zukunft.ZeitschriftenaufsatzD1811055SchuleGesundheitSchuleingangsuntersuchung