1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261970https://orlis.difu.de/handle/difu/439468Die geltende Rechtsordnung läßt für praktische Lösungen in der Koordination der Güterzusammenlegung und Ortsplanung einen relativ weiten Spielraum offen.Dem Realersatzprinzip wird man indessen nur gerecht werden können, wenn - bei gleichzeitiger Durchführung von Güterzusammenlegung und Ortsplanung - die Bauzonen vor der Bonitierung und vor der Neuzuteilung festgelegt werden.BodenreformStadtplanungAgrarpolitikLandwirtschaftspolitikBaurechtRaumordnungRealersatzSiedlungsplanungStrukturverbesserungGüterzusammenlegungBodenrechtBauplanungsrechtBauwesenRechtPlanungGüterzusammenlegung und Ortsplanung.Graue Literatur014658