1983-12-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/501786Zur Bedeutung des Gebots der Rücksichtnahme, wenn ein im Außenbereich vorhandener Stahlbaubetrieb um zwei Lagerhallen erweitert werden soll, die einer zur Nachbargemeinde gehörenden Wohnbebauung gegenüberliegen werden. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme stellt, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. Maßgebend ist u.a. Art und Ausmaß der schutzwürdigen Stellung des Rücksichtnahmebegünstigten. Sind von dem in Rede stehenden Vorhaben Immissionen zu erwarten, so kann bezüglich der Zumutbarkeit auf Grundsätze und Begriffe des BImSchG zurückgegriffen werden. rhRechtBebauungsplanungBundesbaugesetzStahlbauLagerhalleWohnbebauungRechtsprechungAußenbereichStahlbaubetriebNachbargemeindeBVerwG-UrteilBBauG § 35 Abs.2 und 3. BVerwG, Urteil v. 21.1.1983 - Az. 4 C 59.79 - München.Zeitschriftenaufsatz084249