Papier, Hans-Juergen1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472822Der Autor untersucht die im förmlichen Verwaltungsverfahren vorgesehenen Befugnisse Dritter, innerhalb bestimmter Fristen "Einwendungen" schon vor Erlass der Verwaltungsentscheidung vorzubringen und in einem Anhörungsverfahren deren Erörterung und eine anschließende Bescheidung im Rahmen der exekutivischen Sachentscheidung zu erlangen. Ein Überblick über die Gesetzeslage zur formellen und materiellen Präklusion und zur Definition des Einwendungsbegriffs. Das Verhältnis zum Grundsatz der Amtsermittlung wird erörtert, sowie die Verfassungsmäßigkeit des Einwendungsausschlusses interpretiert. hnRechtBebauungsplanungPlanfeststellungVerwaltungsverfahrenEinwendungsberechtigterEinwendungsbegriffVerwaltungsverfahrensgesetzParagraph 73Einwendungen Dritter in Verwaltungsverfahren.Zeitschriftenaufsatz053996