Kloepfer, Michael1991-10-112020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/565629Die Veröffentlichung gibt die Vorträge von Wissenschaftlern und Praktikern aus der früheren DDR anläßlich einer Tagung wieder, die am 28./29. Juni 1990 stattfand. Sie stand unter dem Titel "Instrumente des Umweltrechts in beiden deutschen Staaten". Nach Art. 9 des Einigungsvertrages gilt insbesondere solches DDR-Recht fort, das in der Bundesrepublik Deutschland nicht bundesrechtlich regelbar oder geregelt ist. Aus diesem Grunde bleiben vor allem wasser- und naturschutzrechtliche Regelungen der früheren DDR - im bundesrechtlichen Rahmen - bis zum Erlaß anderen Rechts durch die neuen Bundesländer vorläufig in Kraft. Das DDR-Umweltrecht wird zur Beurteilung früherer Rechtslagen wichtig bleiben. difuUmweltrechtDeutsche EinheitEinigungsvertragUmweltschutzVerwaltungUmweltverträglichkeitsprüfungRaumordnungsrechtBodenrechtAbfallrechtGewässerschutzVollzugskontrolleVerwaltungsrechtRechtUmweltInstrumente des Umweltrechts der früheren DDR.Monographie153608