1981-01-122020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/470910Wird in einem Grundstückskaufvertrag auf eine notariell beurkundete Teilungserklärung Bezug genommen und werden hierdurch die Pflichten einer Vertragspartei erweitert, so ist dem Beurkundungserfordernis nach § 313 BGB i.V.m. § 9,13 BeurkG jedenfalls dann nicht genügt, wenn - wie in aller Regel - nicht beide Parteien des Kaufvertrags auch bei der Beurkundung der Teilungserklärung beteiligt gewesen sind. -z-WohnungswesenWohnungsrechtEigentumGrundstückskaufvertragVertragsinhaltErweiterungGemeinschaftsverhältnisVerwaltungTeilungserklärungBeurkundungspflichtWohnungseigentumsgesetzRechtsprechungUmfang der Beurkundungspflicht beim Kauf von Wohnungseigentum. Bezugnahme auf Teilungserklärung.Zeitschriftenaufsatz052020