Behrend, Christoph2001-11-152020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619923-88962-112-0https://orlis.difu.de/handle/difu/79659Die Rentenreform 1992 zielt ab auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit. In Ergänzung steht eine Reform der Regelungen bezogen auf Erwerbsminderungsrenten an. Es wird befürchtet, dass diese Frührenten künftig vermehrt als Ventil des Arbeitsmarktes genutzt werden und eine verstärkte Risikoverlagerung von den Arbeitgebern hin zu den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und den Arbeitnehmern erfolgt. Bereits heute beendet ein großer Teil von sozialversicherten Beschäftigten das Erwerbsleben vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, u. a. durch Berufung auf eine verminderte gesundheitliche Leistungsfähigkeit mit der Folge der Frühinvalidisierung. Auf der Grundlage einer Auswertung der jährlichen Rentenzugangsstatistik wird deutlich, dass es sich bei der Frühinvalidität um einen multifaktoriellen Zusammenhang handelt: Nicht ausschließlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Versicherten, sondern ihre Einstellungen und Verhaltensweisen spielen ebenso eine Rolle wie Entwicklungen des Arbeitsmarktes, Veränderungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Dem Prozess der Invalidisierung sind vor allem ältere leistungsgeminderte Arbeitnehmer unterworfen. Von der ärztlichen Beurteilung ihrer Leistungsminderung und von ihrer Berufsqualifikation sowie den Chancen auf dem Arbeitsmarkt hängt es ab, ob das geltende System der Sozialen Sicherung einen nahtlosen Übergang in die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit ermöglicht oder nicht. Insbesondere gering qualifizierte Arbeitskräfte, vornehmlich mit Arbeiterstatus, tragen das Risiko des Abgleitens in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit, bevor das Rentenrecht greift. Die Fallbeispiele zu Streitverfahren um die Anerkennung einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente dokumentieren hoch problemgeladene Schicksale von leistungsgeminderten Arbeitnehmern. Sie verdeutlichen das Dilemma einer Gesetzeslage, die keine nahtlose soziale Sicherung für diesen Personenkreis gewährleistet. Der "Ganzheitlichkeit" der Lebenslagen der Betroffenen stehen die Prinzipien der Rechtsprechung und das Denken in den jeweiligen sozialen Teilrisiken seitens der Sozialversicherungs- bzw. Leistungsträger gegenüber. difuFrühinvalidisierung und soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Entwicklungsprozesse und Fallbeispiele.Graue LiteraturDW8284SozialwesenSoziale SicherheitAlter MenschArbeitnehmerEntwicklungstendenzFallstudieRentenversicherungInvaliditätFrühinvaliditätÄlterer MenschBerufsunfähigkeitErwerbsunfähigkeitRente