Konze, HeinzSchnell, Wolfgang1986-07-312020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/523987Am 14. Juni 1984 hat der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidium Düsseldorf den neuen "Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf" (GEP) beschlossen; er liegt dem Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft zur Genehmigung durch die Landesregierung vor. Der Autor erläutert Bedeutung und Rechtsgrundlagen dieses Planes für die größte Verwaltungseinheit in der Bundesrepublik mit rd. 5,1 Mio. Einwohnern. Außerdem werden insbesondere die siedlungsstrukturellen Ziele des Plans und deren Umsetzung in die Bauleitplanung beschrieben: regionale Verteilung der Siedlungsbereiche, siedlungsstrukturelle Schwerpunktbildung, Nutzung der Siedlungsbereiche und Datensituation. (kr)GebietsentwicklungsplanRegierungsbezirkGenehmigungsverfahrenSiedlungsstrukturSiedlungsschwerpunktDatenmaterialFachplanungFlächenbedarfBevölkerungsdichteSiedlungsflächeBezirksplanungsratRechtsgrundlageVerwaltungseinheitRaumordnungEntwicklungsplanungStadtplanung/StädtebauBauleitplanungDer Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf und seine Umsetzung in die Bauleitplanung.Zeitschriftenaufsatz107312