Veit, BarbaraSalgo, Ludwig2011-04-062020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920111861-6631https://orlis.difu.de/handle/difu/272436Die Kinderrechtekommission begrüßt den Gesetzentwurf als Reaktion auf die tragischen Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen mit z.T. tödlichem Ausgang bei bestehender Amtsvormundschaft. Es bleibt jedoch nach wie vor Korrekturbedarf. Dieser bezieht sich sowohl auf die vom Gesetzgeber erfassten Regelungsmaterien - persönlicher Kontakt und Fallzahl - als auch auf bislang noch ungeregelte, aber regelungsbedürftige Punkte, die schon im Referentenentwurf fehlten und auch nicht in den Regierungsentwurf aufgenommen wurden. Kritikwürdig bleibt darüber hinaus der begrenzte Blick des Reformgesetzgebers auf die unter Amtsvormundschaft befindlichen Kinder (sog. "Amtsvormundschafts-Verbesserungsgesetz"). Bei dem vorliegenden Beitrag handelt es sich um die von den beiden Autoren vorbereitete Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts BR-Drs. 537/10 = BT- Drs. 17/3617.Der Regierungsentwurf zur Änderung des Vormundschaftsrechts. Eine Stellungnahme.ZeitschriftenaufsatzDR18389GesetzgebungJugendhilfeFamilieKindVerfahrensrechtGesetzesreformVormundschaftStellungnahme