Schulte, Josef-Lothar1984-05-282020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251983https://orlis.difu.de/handle/difu/505228Das genossenschaftliche Unternehmen nimmt im Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrecht eine Sonderstellung ein. Genossenschaften sind gemäß Pargr. 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinsamen Geschäftsbetriebs bezwecken. Die traditionelle Deutung dieser Vorschrift umschreibt das "Förderprinzip" mit dem Verbot der Gewinnerzielung und des Nichtmitgliedergeschäfts als Hauptziele des Genossenschaftsunternehmens. Aus dieser traditionellen Deutung erwachsen für die Abstimmung und Abgrenzung gegenüber dem Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrecht Schwierigkeiten. Zur Lösung dieser Probleme entwickelt der Autor als neuen Ansatz das Kriterium der tatsächlichen genossenschaftlichen Handlungsform, die sich in der Mitglieder-Kunden-Identität niederschlägt. Um zu diesen Folgerungen zu gelangen, werden neben den Wertungsansätzen der Rechtsgebiete Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrecht die traditionelle Deutung der genossenschaftlichen Handlungsweise sowie deren Problematik behandelt und ein Überblick über die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Genossenschaftswesens gegeben. chb/difuGenossenschaftSteuerrechtGesellschaftsrechtWettbewerbsrechtKartellrechtRechtsgeschichteTheorieSteuerHandelRechtWirtschaftDie mitgliederbedienende Handlungsweise der Genossenschaft. Eine steuerrechtliche, gesellschaftsrechtlich und wettbewerbsrechtlich abgestützte Analyse.Graue Literatur087758