Schneider, Heinz1981-12-032020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251964https://orlis.difu.de/handle/difu/481887Bis 1961 nahm das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz keine Notiz von den praktischen Konsequenzen, die eine Trennung der Eingriffsverwaltung von der Leistungsverwaltung im sozialen Rechtsstaat nach 1945 für die praktische Jugendhilfe nach sich zieht. Die Diskrepanz zwischen diesen Vorschriften und der praktischen Jugendhilfe wurde immer stärker sichtbar. Die Arbeit versucht, aus der maßgeblich von Forsthoff begründeten Lehre von der Leistungsverwaltung Schlußfolgerungen für das Gebiet der Jugendhilfe zu ziehen und untersucht aus sozialpädagogischer Sicht - mit Fakten untermauert - die wichtigsten rechtlichen Fragen der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1961. Kritisch hinterfragt wird auch der Einfluß obrigkeitsstaatlichen Denkens auf das Gesetz und das Ausmaß der Verbesserungen, die durch die Novelle erreicht wurden. Fazit des Autors Die Novelle ersetzt kein neues, modernes Jugendhilfegesetz (inzwischen verwirklicht als Jugendwohlfahrtsgesetz vom 25.4.1977). chb/difuJugendhilfeJugendamtEingriffsverwaltungLeistungsverwaltungErziehungJugendpflegeFamilieHeimSozialwesenSozialarbeitGesetzgebungVerwaltungsrechtKommunalbediensteterVerwaltungsorganisationDie öffentliche Jugendhilfe zwischen Eingriff und Leistung. Eine juristisch-sozialpädagogische Analyse der Aufgaben des Jugendamts und ihrer gesetzlichen Regelung.Monographie063304